Informationsvideo

https://www.youtube.com/watch?time_continue=18&v=FD7QptQTsX8&feature=emb_logo

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.
  • Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
  • Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen und die erste Zulage beantragen, ehe Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, bekommen Sie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
  • Sie können die Riester-Beiträge von der Steuer absetzen. Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab.
  • Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen.

Beispiel – Förderung

Ehepaar mit zwei Kinder die nach 2008 geboren sind, erhalten 950,-€ jährlich!

Diese Beispielfamilie kann zum Rentenalter (67) eine Förderung von über 29.000€ erhalten!

 

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an uns.

Kontaktformular

Ihre Nachricht wird von den Systemen des Internetportales nicht gespeichert, sondern direkt an den Empfänger geleitet. Bei unrichtig eingetragenen Empfängeradressen erfolgt keine Nachbereitung.